Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - Wie funktioniert das?

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht erstmals die Möglichkeit eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens für qualifizierte Fachkräfte vor. Hierzu schließen Sie als Arbeitgeber – mit Vollmacht der Fachkraft – einen Vertrag mit der zuständigen Ausländerbehörde ab. Die Dauer des Verfahrens kann dadurch deutlich verkürzt werden. In Sachsen-Anhalt haben Sie nur die Wahlmöglichkeit, das Verfahren mit Ihrer lokalen Ausländerbehörde durchzuführen.

Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes kann der deutsche Arbeitgeber in Vollmacht des Ausländers gegen Zahlung einer Gebühr bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf ein „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ stellen. Beim Bundesinnenministerium finden Sie eine Mustervereinbarung mit einer Übersicht über alle notwendigen Unterlagen im Anhang und eine Mustervollmacht. Das Verfahren ist möglich für Fachkräfte, die zu Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Anerkennungszwecken einreisen möchten.

.Die Ausländerbehörde übernimmt dabei die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft (inkl. Familiennachzug), – soweit erforderlich – das Betreiben des Anerkennungsverfahrens und das Einholen der Zustimmung der BA sowie die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen und die Vorabzustimmung zum Visum. Sie ist der zentrale Ansprechpartner des Arbeitgebers.

.Alle beteiligten Behörden sind an enge Fristen gebunden (Anerkennungsverfahren: zwei Monate, Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit: eine Woche, Visumverfahren: sechs Wochen), so dass die Zeitspanne vom Einreichen der vollständigen Unterlagen für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation bis zur Entscheidung über den Visumantrag i. d. R. vier Monate nicht übersteigen soll.
 Die Unterlagen müssen vollständig vorliegen, ansonsten kann sich das Verfahren deutlich verlängern. .Das Verfahren kostet 411 Euro je Fachkraft, die der Arbeitgeber zahlt. Hinzu kommt für die ausländische Fachkraft eine Visumgebühr von 75 Euro, Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation zwischen 100 und 1.200 Euro sowie Kosten für die Ersterteilung eines Aufenthaltstitels in Höhe von 100 Euro.

Für weitere Informationen

Schritt 1: Bevollmächtigung des Arbeitgebers

Um das beschleunigte Fachkräfteverfahren zu beantragen, benötigen Sie eine Vollmacht Ihrer zukünftigen Fachkraft. Hinzu werden im Verfahren weitere Dokumente erforderlich sein:.Kopie des Reisepasses

.Nachweise zu Berufsqualifikationen

Eine Muster-Vollmacht finden Sie in der Rubrik „Downloads“.

International Recruiting stellt Ihnen die erforderlichen Unterlagen für Fachkräfte oder Auszubildende zur Verfügung.

Erklärfilm zum beschleunigten Verfahren

Schritt 2: Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde

Sie beantragen das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde. In der Regel handelt es sich dabei um die zentrale Anlaufstelle oder die zentrale Ausländerbehörde in Ihrem Bundesland. Sollte es keinen zentralen Ansprechpartner geben, nehmen Sie Kontakt mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde auf und bitten um ein Beratungsgespräch.

Die Ausländerbehörde berät Sie über die einzelnen Verfahrensschritte und informiert Sie über die erforderliche Beteiligung anderer Stellen.

Schritt 3: Abschluss einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Ihre ausländische Fachkraft zu beantragen, schließen Sie eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde ab. In dieser Vereinbarung werden Ihre Verpflichtungen als Arbeitgeber sowie diejenigen der Fachkraft und der beteiligten Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen, deutsche Auslandsvertretung) festgehalten. Sie erhalten auch eine detaillierte Beschreibung der Verfahrensschritte, einschließlich der beteiligten Parteien, der erforderlichen Nachweise und der einzuhaltenden Fristen.

Beim Abschluss der Vereinbarung mit der Ausländerbehörde wird eine Bearbeitungsgebühr von 411,00 EUR für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens erhoben.

Schritt 4: Anerkennung der ausländischen Qualifikation

Um ein Visum für Fachkräfte aus Drittstaaten zu erhalten, ist in der Regel die Anerkennung der ausländischen Qualifikation als vergleichbar mit einem deutschen Bildungsabschluss erforderlich. Die Ausländerbehörde leitet das Verfahren zur Anerkennung oder Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Qualifikation ein. Die zuständigen Stellen sollten innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen über die Anerkennung entscheiden. Sollten Unterlagen fehlen, leitet die Ausländerbehörde unverzüglich eine entsprechende Nachforderung an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin weiter.

Schritt 5: Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Zusätzlich zur Anerkennung der Qualifikation ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die geplante Beschäftigung erforderlich. Je nach Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung können Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren entweder abschließen oder fortsetzen. Falls Sie es fortsetzen möchten, beantragt die Ausländerbehörde die Zustimmung der BA. Die BA prüft, ob die Arbeitsbedingungen den tariflich vereinbarten oder den regional üblichen Bedingungen entsprechen. Wenn die BA innerhalb einer Woche keine Rückmeldung gibt, wird die Zustimmung als erteilt angesehen.

Schritt 6: Erteilung der Vorabzustimmung für den Visumantrag

Sobald alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wie beispielsweise die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die Anerkennung der ausländischen Qualifikation und gegebenenfalls die Zusage der Berufsausübungserlaubnis, wird von der Ausländerbehörde eine "Vorabzustimmung zum Visum" erteilt. Diese Vorabzustimmung wird Ihnen übergeben, damit Sie sie an die Fachkraft weiterleiten können.

Schritt 7: Visumantragstellung im Ausland

Die ausländische Fachkraft muss die Vorabzustimmung bei der Auslandsvertretung vorlegen und erhält damit einen beschleunigten Termin zur Beantragung des Visums. Dieser muss innerhalb von drei Wochen stattfinden. Nach vollständiger Visumantragsstellung am vorgesehenen Termin wird über den Antrag innerhalb von drei Wochen entschieden.